Fluggastrechte

Fluggastrechte

Weiterentwicklung des Kundendialogs

In Fällen von Unstimmigkeiten zwischen Passagieren und Fluggesellschaften verfolgen die internationalen Luftverkehrsgesellschaften im BARIG stets den Grundsatz eines guten, konstruktiven Dialogs. Zur Klärung etwaiger Ansprüche ist die Fluggesellschaft erster Ansprechpartner für ihre Kunden. Sofern ein Sachverhalt innerhalb von 60 Tagen nicht zufriedenstellend gelöst werden kann, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) kontaktiert werden. Als neutrale Stelle analysiert sie die eingehenden Fälle und prüft im Dialog mit Kunden und Airlines, welche Ansprüche berechtigt und welche unbegründet sind. Die SöP wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von den Fluggesellschaften als zusätzliche Anlaufstelle für Passagiere ausgewählt, damit auch im Luftverkehr etwaige Streitfälle außergerichtlich gelöst werden. Aktuell gehören rund 40 Mitgliedsgesellschaften von BARIG der SöP bereits an. Die Revision der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 und deren Prüfung von EU Kommission und Parlament auf europäischer Ebene wird vom BARIG begrüßt. Die zuletzt vorgelegten Reform-Entwürfe sollten umgesetzt werde, um für alle Seiten faire, nachvollziehbare Regeln festzulegen.

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