Luftverkehrssteuer

Luftverkehrssteuer

Internationale Luftverkehrsabgabe statt wettbewerbsverzerrender Steuern

Deutschland ist eines der wenigen Länder Europas, das neben anderen Abgaben zusätzlich eine direkte Luftverkehrssteuer erhebt. Sie wird für alle Flüge erhoben, die von deutschen Flughäfen starten und bemisst sich nach dem tatsächlichen Zielort. Die jährlichen Einnahmen von mehr als 1 Milliarde Euro durch die Luftverkehrssteuer wurden bisher jedoch nicht zweckgebunden genutzt und konnten somit auch nicht zielgerichtet als Investition in lärm- und emissionsärmere Flugzeuge verwendet werden. Die neue Deutsche Bundesregierung möchte dies nun aber ändern. BARIG begrüßt die Entscheidung, die Einnahmen der Luftverkehrssteuer künftig für die Förderung der Power-to-Liquid (PtL) Produktion und alternativen Kraftstoffen sowie für die Flottenmodernisierung zu nutzen.

Grundsätzlich ist dennoch eine Abschaffung der deutschen Luftverkehrssteuer in ihrer jetzigen Form zu befürworten, da sich diese nur an Airlines richtet, die von deutschen Flughäfen aus starten. Eine internationale Luftverkehrsabgabe würde faire Rahmenbedingungen für alle Beteiligten schaffen. BARIG unterstützt daher den Vorschlag der neuen Bundesregierung, eine europaweite passagier- und endzielbezogene Abgabe analog zur jetzigen deutschen Luftverkehrssteuer einzuführen, welche von allen Airlines gleichermaßen entrichtet werden müsste und dem Klima zugutekommen könnte.

Allerdings wird derzeitig auch die Einführung einer Kerosinsteuer im Rahmen des europäischen Maßnahmenpakets „Fit for 55“ diskutiert. Doch von diesem Vorhaben sollte die EU-Kommission dringlichst absehen, da eine Kerosinsteuer unvermeidlich signifikante Wettbewerbsverzerrungen und Emissionsverlagerungen (Carbon Leakage) fördern und in keinerlei Hinsicht zum Klimaschutz beitragen würde.

In jedem Fall bietet eine internationale Luftverkehrsabgabe eine effektivere Lösung zur Förderung von umweltschützenden Maßnahmen als einseitig belastende und wettbewerbsverzerrende Steuern.

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