CO2-Bepreisung / CORSIA

CO2-Bepreisung / CORSIA

Treibhausgasneutralität im internationalen Flugverkehr

Mit der Einführung von CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) ab 2020 ist der Luftverkehr die weltweit erste Branche, für die ein globales marktbasiertes Klimaschutzinstrument gilt. Somit kann der Luftverkehr seinen Anteil von 2,8 Prozent an weltweiten CO2-Emissionen effektiv reduzieren und gleichzeitig auf das im Rahmen des European Green Deal festgelegte Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 hinarbeiten. Darüber hinaus hat die EU-Kommission im Juli 2021 weitere Anstrengungen unter dem Titel „Fit for 55“ definiert. Diese fokussieren insbesondere auf eine schnellere Erreichung der vereinbarten Ziele.

Durch das von der UN-Luftfahrtorganisation ICAO beschlossene CO2-Ausgleichssystem verpflichten sich die zuerst freiwillig teilnehmenden Länder (darunter auch Deutschland), ihre wachstumsbedingten CO2-Emissionen im Luftverkehr durch zertifizierte Klimaschutzprojekte außerhalb des Luftverkehrs zu kompensieren. Die Fluggesellschaften erwerben direkt oder über öffentlich definierte Handelsstellen Offsetting-Zertifikate dieser Projekte. So werden die Projekte finanziert und die CO2-Emissionen der Fluggesellschaften ausgeglichen. Damit wächst der internationale Flugverkehr seit 2020 CO2-neutral.

Das europäische Emissionshandelssystem und das internationale Klimaschutzinstrument CORSIA sollen als wirksame Maßnahmen zur CO2-Bepreisung für den Luftverkehr weiterentwickelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit CORSIA das bereits seit 2012 bestehende EU-weite Emissionshandelssystem (EU ETS) theoretisch überflüssig wird. Die EU-Kommission hat nun jedoch beschlossen, dass das EU ETS neben CORSIA bestehen bleiben wird. Mit dem ursprünglich vorgesehenen Geltungsbereich von CORSIA wäre es bei einer Beibehaltung beider Systeme zu einer Doppelregulierung innereuropäischer Emissionen gekommen. BARIG begrüßt deshalb, dass der Vorschlag der EU-Kommission nun eine Regelung beinhaltet, die solch eine Doppelregulierung verhindert. Wie bisher soll das EU ETS die innereuropäischen Emissionen des Luftverkehrs abdecken, während CORSIA für alle Flüge zu Drittstaaten gilt.

In seiner jetzigen Ausgestaltung benachteiligt das EU ETS europäische Fluggesellschaften, da diese für ihre innereuropäischen Zubringerflüge Zertifikate erwerben müssen, während Zubringerflüge von Fluggesellschaften mit Drehkreuzen in Drittstaaten nicht in den Geltungsbereich fallen. Zudem möchte die EU-Kommission die frei zugeteilten Zertifikate bis 2026 schrittweise streichen. Dies ist für BARIG inakzeptabel, da dadurch die Benachteiligung für europäische Fluggesellschaften nur noch weiter verstärkt wird. Ein Flug innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums wird somit durch den Kauf von Zertifikaten verteuert, während ein Flug via Drittstaaten nicht dem Emissionshandel unterliegt. Hierbei kommt es nicht zu einer Reduktion von Emissionen, sondern lediglich zu einer Verschiebung. Um den Wettbewerbsnachteil, der hieraus für europäische Fluggesellschaften entsteht, abzumildern, fordert BARIG die deutliche Mehrbelastung entsprechend auszugleichen.

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