Take-off-Team bündelt Kräfte: Ein Vorschlag zur koordinierten Aufhebung der Reisebeschränkungen im Luftfahrtsektor

Take-off-Team bündelt Kräfte: Ein Vorschlag zur koordinierten Aufhebung der Reisebeschränkungen im Luftfahrtsektor

Die letzten schweren Wochen der strikten Reisebeschränkungen aufgrund des Covid-19-Virus haben die gesamte Luftfahrt- und Reisebranche schwer in Mitleidenschaft gezogen. Ein Take-off-Team, bestehend aus mehreren Luftfahrtexperten und -verbänden, darunter z.B. ADV, BDF, BDL und BARIG, hat gemeinsam eine koordinierte Position erarbeitet, wie mit den derzeitigen Reisebeschränkungen umgegangen werden sollte, um den Reiseverkehr wieder aufzunehmen. Das Ergebnis ist der folgende "One-Pager", der für die "Aufhebung von Reisebeschränkungen im Luftverkehr" plädiert.

 Zitat Anfang

Aufhebung von Reisebeschränkungen im Luftverkehr

1. Bestehende Reisebeschränkungen:

Aktuell ist nach Landesrecht aufgrund der Muster-Verordnung des Bundes vorgeschrieben, nach jeder Auslandsreise eine 14tägige Heimquarantäne anzutreten, bei abstrakt gefassten engen Ausnahmen für Funktionspersonal und kurzen Auslandsaufenthalten. Daneben kann das Gesundheitsamt einzelne Personen von der Quarantäne befreien. Die Anordnung der Heimquarantäne und auch die pauschale globale Reisewarnung des Auswärtigen Amtes beruhen mangels besserer Informationen auf der pauschalen Annahme, ausnahmslos jeder Rückkehrer sei potenziell infiziert.

2. Bewertung:

Die Anordnung einer Heimquarantäne für Reisende aus dem Ausland bewirkt faktisch das Erliegen des grenzüberschreitenden Verkehrs; im Luftverkehr bedeutet das ein fast vollständiges Erliegen des gesamten Luftverkehrs. Die Quarantänebestimmung ist eine Maximalmaßnahme, die unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur ultima ratio erfolgen sollte. Insofern ist es eine Maßnahme, die nur dann ergriffen werden sollte, wenn es sich um Reisen aus hochbetroffenen Gebieten handelt, die sich in einer akuten Phase der Pandemie befinden und auch nur dann, wenn es keine alternativen Präventionsmaßnahmen gibt.

3. Alternativen zur Heimquarantäne bei einreisenden Fluggästen:

Im Luftverkehr bestehen hinsichtlich der Nachverfolgung von Reisenden und einer damit verbundenen Unterbrechung von möglichen Infektionsketten besonders verlässliche Möglichkeiten aufgrund der von den Fluggesellschaften erfassten und im Bedarfsfall verfügbaren Passagierdaten (Fluggast ist kontaktierbar). Darüber hinaus sind für den Flug selber Maßnahmen festgelegt, die einen gesundheitlich verlässlichen Luftverkehr ermöglichen – von der Buchung über den Aufenthalt am Flughafen, für die Dauer des Fluges selber bis zum Erreichen des Zielflughafens. Diese Maßnahmen sind mit dem Bundesverkehrsministerium erarbeitet und abgestimmt.

Wenn darüber hinaus für den Fluggast valide Informationen vorliegen, dass kein wesentliches Infektionsrisiko besteht, dann entfällt auch die Prämisse der Quarantäne-Anordnung (auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit). Um dies zu ermöglichen, wird Folgendes vorgeschlagen:

  • Aufhebung von Reisebeschränkungen zwischen Ländern mit effektiver Infektionskontrolle:

Neben Deutschland wird auch in anderen Ländern erfolgreich daran gearbeitet, das Infektionsgeschehen mit zahlreichen Maßnahmen einer effektiven Infektionskontrolle und - begrenzung in den Griff zu bekommen und damit Schritt für Schritt das öffentliche Leben wieder aufzunehmen. Viele andere Länder tun dies ebenso. Solche Länder mit effektiver Infektionskontrolle sollten risikobasiert ihre Reisebeschränkungen gegenseitig aufheben, in einem nächsten Schritt dann abgestimmt koordiniert in der gesamten Europäischen Union.

  • Aufhebung von Reisebeschränkungen mit Ländern geringerer Infektionskontrolle: Bei Einreisenden aus Ländern, in denen das Infektionsgeschehen noch nicht begrenzt werden konnte, sollten Quarantänemaßnahmen dann aufgehoben werden, wenn eine Infektionskontrolle mit anderen Maßnahmen am Zielflughafen erfolgen kann (z. B. Tests bei Einreise, Temperaturscreening etc.).

Zitat Ende

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