„Gut gemeint, aber für den Klimaschutz unzureichend und wettbewerbsverzerrend“

„Gut gemeint, aber für den Klimaschutz unzureichend und wettbewerbsverzerrend“

Stellungnahme des BARIG zu den geplanten Anpassungen des EU-Emissionshandels für den Luftverkehr

Am 7. Dezember 2022 haben sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament darauf verständigt, wie die Regeln des EU-Emissionshandels für den Luftverkehr (EU ETS Aviation) überarbeitet werden sollen. Die geplanten Veränderungen sind mit Blick auf den Klimaschutz jedoch unzureichend und für den europäischen Luftverkehr wettbewerbsverzerrend.

Das Board of Airline Representatives in Germany (BARIG), der Airline-Verband von mehr als 100 nationalen und internationalen Fluggesellschaften in Deutschland, kritisiert einige Punkte der Beschlüsse, weil sie in der jetzt vereinbarten Form deutlich negative Auswirkungen auf den Schutz des Klimas haben und zugleich dem europäischen Luftverkehr gravierende Wettbewerbsnachteile aufbürden.

Dazu sagte Michael Hoppe, BARIG Chairman und Executive Director:

„Die jetzt getroffenen Vereinbarungen mögen zwar gut gemeint sein, entpuppen sich aber bei genauerer Betrachtung als nicht geeignet für einen wirksamen Schutz des Klimas. Dies ist bedauerlich, da es im Vorfeld zu den kürzlich gefassten Beschlüssen europaweit und auf breiter Ebene klare Stellungnahmen von Experten und Fachverbänden gab, die genau auf die jetzt gemachten Fehler hingewiesen hatten.

Wir kritisieren die angestrebte Ausweitung des Emissionshandels auf Flüge aus der EU und in die EU hinein, da bei Drehkreuzverbindungen mit Langstreckenflügen eine erhebliche Verlagerung der Verkehre aus der EU heraus zu befürchten ist. CO2-Emissionen werden so nicht eingespart, sondern nur in andere Regionen außerhalb der EU verschoben, auch als ‚Carbon Leakage‘ bezeichnet.

Zudem ist die vorgesehene Einführung einer ansteigenden Quote für nachhaltige Kraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF) in der geplanten Form nicht akzeptabel. Um gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen, muss die verpflichtende Beimischungsquote für SAF für alle Luftverkehrsbeteiligten auf einer fairen Grundlage beruhen. Etwaige einseitige Mehrkosten müssen ausgeglichen werden. Die geplanten kostenlosen Zertifikate für europäische Fluggesellschaften stellen hierfür prinzipiell ein geeignetes Mittel dar, sind jedoch in ihrer vorgesehenen Menge bis 2030 völlig unzureichend. Zubringerflüge zu EU- sowie Nicht-EU-Drehkreuzen müssen gleichgestellt sein. Die hier entstehenden unfairen Mehrkosten für europäische Fluggesellschaften müssen durch zusätzliche kostenlose Zertifikate ausgeglichen werden. Nur so wird fairer Wettbewerb gewährleistet.“

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